Sachwertanlagen

§34f Wechsel über Aufsicht beschlossen

Soll die Aufsicht über Finanzanlagenvermittler bei der IHK bleiben oder soll sie künftig von der BaFin ausgeführt werden? Darüber hatte die Große Koalition in der Vergangenheit debattiert.

Letztendlich wurde am 11. März 2020 beschlossen, dass Finanzanlagenvermittler von der BaFin überwacht werden sollen. Besorgte Kritiker räumen ein, dass durch diese Konstellation aufgrund hoher Kosten sehr viele Vermittler ihre Berufstätigkeit einstellen werden.