Sonderkündigungsrecht bei Ihrer Kfz-Versicherung
Sonderkündigungsrecht bei Ihrer Kfz-Versicherung.
Normalerweise können Sie Ihre Kfz-Versicherung bis zum 30. November des Jahres fristgerecht kündigen.
Was tun, wenn Sie den Termin verpasst haben?
Sie können Ihren Vertrag außerhalb der Frist kündigen, wenn der Versicherer den Beitrag erhöht, die Leistung aber nicht verbessert. Sie haben dann nach Eingang der Beitragserhöhung vier Wochen Zeit, einer Erhöhung zu widersprechen und zu kündigen.
Ein weiterer Grund, außerordentlich die Kfz-Versicherung zu kündigen, ist ein Schadensfall bzw. wenn Sie Ihr Auto verkaufen.